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   OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21   

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https://dejure.org/2021,56190
OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21 (https://dejure.org/2021,56190)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.11.2021 - 5 U 1337/21 (https://dejure.org/2021,56190)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. November 2021 - 5 U 1337/21 (https://dejure.org/2021,56190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrere Vermieter müssen gemeinsam kündigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundlagen der wirksamen Kündigung - "drum prüfe, wer sich ewig (ent-)bindet" (IMR 2022, 145)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Leipzig, 30.06.2021 - 7 O 2582/20

    Mietvertrag ohne Anlage: Verstoß gegen die Schriftform

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Auf die Berufung und die Anschlussberufung wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 30.06.2021 (07 O 2582/20) wie folgt abgeändert und neu gefasst:.

    Das Landgericht Leipzig hat die Beklagte mit dem Urteil vom 30.06.2021 (07 O 2582/20), das es durch Beschluss vom 21.07.2021 berichtigt hat, verurteilt, die im streitgegenständlichen Objekt im Erdgeschoss gelegenen Gewerberäume, in dem als Anlage K1 beigefügten Grundriss grün umrandet, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

    das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30.06.2021 zum Az. 07 O 2582/20 aufzuheben, die Klage insgesamt abzuweisen sowie die Anschlussberufung zurückzuweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 30.06.2021 zum Az. 07 O 2582/20 die Beklagte zu verurteilen, die im Hause xxxstraße ..., Ecke yyy Straße ... im Erdgeschoss gelegenen Gewerberäume, in dem als Anlage K1 beigefügten Grundriss grün umrandet, sowie die Kühlräume, in der Anlage K1 rot umrandet, sofort, hilfsweise zum 31.12.2021 zu räumen und geräumt an die Klägerin, hilfsweise neben der Klägerin Seite 6 auch an die Z. AG, herauszugeben.

  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Der Übergang des gesamten Mietverhältnisses auf Herrn P1 ergebe sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98 -.

    Die Klägerin verweist auf den vom Bundesgerichtshof mittels Rechtsentscheid vom 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98 - entschiedenen Fall und meint, es könne keinen Unterschied machen, ob ein Teil einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Außenfläche oder ein im Gemeinschaftseigentum stehender Keller betroffen sei.

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich entgegen der Auffassung der Klägerin insoweit grundlegend von dem Bundesgerichtshof mittels Rechtsentscheid in Mietsachen vom 28.04.1999 entschiedenen Fall (BGH, RE vom 28.04.1999, VIII ARZ 1/98, BGHZ 141, 239-248), als jener ein Mietverhältnis betraf, das bereits vor der Aufteilung der Immobilie in Teileigentum begründet worden war.

  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Mit der Fallgestaltung, die Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2005 - VIII ZR 399/03 - gewesen sei, sei der vorliegende Fall nicht zu vergleichen, da hier kein Sondernutzungsrecht an den Außenflächen bestanden habe, das an einen Dritten veräußert worden wäre.

    Vielmehr blieb es bei einem einheitlichen Mietvertrag über die Gewerberäume und die eingehauste Innenhoffläche, in welchen neben der Z. AG Herr P1 bzw., als seine Nachfolgerin, die Klägerin eintraten (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2005, VIII ZR 399/03, NJW 2005, 3781).

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Es handelt sich insoweit um eine erst im Berufungsverfahren entstandene Tatsache, die nicht als neues Angriffsmittel i.S.v. §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO zu werten ist (vgl. zur Erstellung und Vorlage einer neuen Schlussrechnung im Berufungsverfahren BGH, Urteil vom 06.10.2005 - VII ZR 229/03 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Sind nämlich mehrere natürliche oder juristische Personen Vermieter, kann die Kündigung grundsätzlich wirksam nur von allen Vermietern gemeinsam erklärt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2000, VIII ZR 240/99, NJW 2000, 3133, 3135; LG Wuppertal, Urteil vom.
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88

    Unterrichtung über die Nichteinlösung der Lastschrift im

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Eine Willenserklärung kann nur dann mit ihrer Abgabe gegenüber einem Empfangsboten oder Vertreter als zugleich einer anderen Person zugegangen angesehen werden, wenn sie auch an den anderen gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.1989 - XI ZR 80/88 -, juris Rn. 20 ff.), woran es hier fehlt.
  • LG Wuppertal, 10.12.2015 - 9 S 128/15

    Kündigung durch Klageerhebung muss eindeutig sein!

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Seite 12 10.12.2015, 9 S 128/15, ZMR 2016, 455; Bieber in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., § 542 Rn. 19).
  • BGH, 19.03.2014 - VIII ZR 203/13

    Zur Ermächtigung eines Grundstückskäufers durch den Vermieter zur Vornahme einer

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.2021 - 5 U 1337/21
    Dass die Ermächtigung nicht offengelegt worden sei, sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 19.03.2014 - VIII ZR 203/13 -, juris Rn. 19) unerheblich.
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